VORSCHRIFTEN CAMPING 'T HOGE ZAND FESTE STELLPLÄTZE
WIR BEGRÜSSEN SIE
Wir heißen Sie herzlich willkommen auf dem Campingplatz 't Hoge Zand. Unser Reglement ist eine Ergänzung zu den aktuellen RECRON-Bedingungen.
ÖFFNUNGSZEITEN
Camping 't Hoge Zand ist das ganze Jahr über für Gäste mit einem festen Stellplatz geöffnet. Sie können Ihre Campingausrüstung von April bis Oktober auf unseren Campingplatz mitbringen.
Unser „Eet- en Drinkhuus“ ( Gastronomie, Restaurant und Terrasse) ist in dieser Zeit ebenfalls geöffnet. In der Vor- und Nachsaison nur an den Wochenenden und in der Hochsaison (Ostern, Himmelfahrt, Ostern, Juli und August) sind wir täglich für Sie da. Im Juli und August ist das „Eet -en drinkhuus“ montags geschlossen.
REZEPTION
Das „Eet -en drinkhuus“ ist auch unsere Rezeption. Hier können Sie Ihren Besuch anmelden, Gasflaschen, Wasch- und Trockenmünzen, Fragen, Informationen usw. erhalten.
An Tagen, an denen das „Eet -en drinkhuus“ geschlossen ist, sind wir nur telefonisch über die Rezeption unter der Nummer 0111 641989 zu erreichen. Sie können Ihre Fragen auch per E-Mail und Whatapp stellen (Antwort innerhalb von 24 Stunden).
Unsere Wohnung ist privat und das Klingeln an der Tür ist nicht erwünscht!
Öffnungszeiten der Rezeption: 10 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr, außer sonntags.
In dringenden Fällen sind wir natürlich Tag und Nacht erreichbar, Tel. 0111 641989. Wir betrachten Stromprobleme, den Kauf von Gasflaschen, Waschmünzen usw. nicht als Notfälle.
Wichtige Telefonnummern sind:
Alarm (Polizei, Feuerwehr, Krankenwagen) 112
NB: Rufen Sie uns immer an, nachdem Sie die 112 angerufen haben, wegen der Begleitung der Notfalldiensten.
Polizei (kein Notruf) 0031-34-3578844
Hausarzt Smit Oosterland 0031-111-641280
Hausärztliche Notdienstzentrale Schouwen-Duiveland 0031 88-0228145
Tierarzt 0031-111-412180
WhatsApp Camping 't Hoge Zand 0031-6-12368629 (Antwort innerhalb von 24 Stunden)
RUHE UND ORDNUNG
Von 23 Uhr bis 8 Uhr morgens herrscht auf unserem Platz Ruhe. Während dieser Zeit ist es nicht erlaubt:
- - Das Befahren des Campingplatzes mit dem Auto, Motorrad oder Moped
- - laute Fernseh- oder Musikanlagen
- - Belästigung der Nachbarn
- - Grills oder Feuerkörbe brennen lassen
Bauarbeiten, die eine Belästigung darstellen, dürfen nur unter der Woche durchgeführt werden, nicht an Wochenenden oder in den Ferien. Notreparaturen in Absprache mit der Leitung von Camping 't Hoge Zand.
FAMILIENZUSAMMENSETZUNG
Im Vertrag sind die Familienmitglieder des Vertragsinhabers aufgeführt. Dazu gehören auch der Partner und die zu Hause lebenden Kinder bis zu 21 Jahren.
BESUCHER
Wenn Personen unser Gelände betreten, die nicht zu der bei der Anmeldung angegebenen Familienzusammensetzung des Vertragsinhabers gehören, werden sie als Besucher bezeichnet.
Ihre Besucher sind auf dem Campingplatz 't Hoge Zand herzlich willkommen. Die Besucherregelung gilt für Besucher, die in Ihrem Mobilheim/Chalet übernachten. Pro Besucher wird ein Betrag erhoben. Diese Gebühr wird jedes Jahr neu bekannt gegeben (siehe Preisinformationsheft, Website und Aushang). Ihre Besucher müssen sich bei ihrer Ankunft sofort anmelden und die Gebühr im Voraus bezahlen. Nach der Bezahlung erhalten Ihre Besucher Zutritt zum Campingplatz.
Tagesbesucher müssen sich nicht bei uns anmelden. Sie müssen ihr Auto immer auf dem Besucherparkplatz in der Nähe des Tennisplatzes (gegenüber dem Zandweg) abstellen.
Die Besucherordnung gilt auch für die Haustiere der Besucher. Der Vertragsinhaber ist jederzeit für das Verhalten seiner Besucher verantwortlich. Er ist auch dafür verantwortlich, Besucher zu melden.
Für Besucher, die regelmäßig bei Ihnen übernachten, ist es möglich, diese pro Kalenderjahr abzukaufen. Dies kann anstelle von 5 € pro Person und Nacht vorteilhaft sein. Die Kosten für die Pendlerpauschale betragen pro Haushalt 150 € für die erste Person und 75 € für jede weitere Person. Von der vierten bis zur sechsten Person sind es 50 €. Für einen Hund beträgt der Preis 60 €. Ihr Besucher hat dann auch Zugang zur Schranke. Die Höchstzahl der Nummernschilder pro Stellplatz bleibt unverändert.
HAUSTIERE
Wir erlauben maximal 2 Haustiere pro Parzelle. Ein möglicher 3. Hund wird geduldet. Zur Abschreckung wird dafür eine jährliche Gebühr von 150,00 € erhoben.
Alle Hunde müssen angemeldet werden und erhalten eine Plakette mit einer Registrierungsnummer. Hunde dürfen auf dem Gelände außerhalb des Stellplatzes nur an der Leine geführt werden.
Es ist strengstens untersagt, mit dem Hund auf dem Gelände spazieren zu gehen; dies muss immer außerhalb des Campingplatzes geschehen (auf dem kürzesten Weg von Ihrem Stellplatz zur Zandweg).
Tiere dürfen sich nicht auf dem Platz erleichtern. Wenn sie es doch tun, sind Sie natürlich verpflichtet, sie zu beseitigen. Wenn Sie dies nicht tun, werden wir Ihnen die Kosten für die Reinigung in Rechnung stellen. Außerdem erhalten Sie eine schriftliche Verwarnung.
SCHRANKENANLAGE
Unser Campingplatz ist mit einer Schrankenanlage mit Nummernschilderkennung ausgestattet. Falls sich Ihr(e) angegebene(s) Kennzeichen ändern, informieren Sie uns bitte per E-Mail. Sie haben Zugang zu Ihrem Jahresplatz mit 1 oder 2 Fahrzeugen. Dies hängt von der Anzahl der Stellplätze ab, die Sie auf Ihrer Parzelle haben. Wenn Sie zwei Stellplätze haben, müssen Sie Ihr 2. Auto auf Ihrer Parzelle parken. Das Parken auf der Parzelle eines anderen Campinggastes ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung erlaubt.
Das Parken außerhalb Ihrer Parzelle oder außerhalb der Parkplätze ist nicht erlaubt.
VERKEHRS-/PARKREGELUNGEN
Auf dem Erholungsgebiet gilt für den gesamten Verkehr eine Höchstgeschwindigkeit von 5 km pro Stunde (Schrittgeschwindigkeit). Dies dient der Sicherheit der anderen Urlauber und der Kinder.
Parken Sie Ihr Auto, Motorrad oder Ihren Anhänger nach Möglichkeit auf Ihrem eigenen Grundstück. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie den Parkplatz benutzen. Es ist strengstens untersagt, Ihr Fahrzeug außerhalb Ihres Grundstücks oder des Parkplatzes abzustellen. Die Straßen müssen jederzeit freigehalten werden. Sollte der Parkplatz voll sein, können Sie auf unseren Campingplatz in der Nähe des Tennisplatzes ausweichen. Anhänger dürfen nur auf Ihrer eigenen Parzelle abgestellt werden. Das Abstellen auf dem Parkplatz ist nicht gestattet.
Auf dem Erholungsgelände gilt die Straßen- und Verkehrsordnung.
SICHERHEITSPRÜFUNGEN
Aus Sicherheitsgründen ist es obligatorisch, die Installationen in und um Ihren Mobilheim/Chalet alle 2 Jahre durch eine von uns beauftragte, unabhängige und europäisch zugelassene Prüfgesellschaft überprüfen zu lassen.
Sie haben die Wahl zwischen:
Mobiele Caravan Service: Für Termine: Tel. 0031-88-2555555 oder www.mobielecaravanservice.nl oder,
Second home check: Für Termine: Tel. 0031 315-745705 oder www.secondhomecheck.nl.
Camping 't Hoge Zand erhält von ihnen automatisch eine Kopie des Inspektionsberichts. Für eventuelle Reparaturen oder Installationen können Sie selbst ein zugelassenes Unternehmen beauftragen. Eine eventuelle Nachinspektion sollte immer innerhalb von 30 Tagen erfolgen.
NB: Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, Ihren Wohnwagen rechtzeitig für den Winter vorzubereiten, um Frostschäden zu vermeiden.
GASFLASCHEN
In Ihrem Interesse und dem Ihrer Nachbarn sind auf unserem Platz nur mit Propan gefüllte niederländische Gasflaschen erlaubt. Das Füllen von Gasflaschen ist strengstens untersagt. Pro Parzelle sind nur zwei 18-kg-Gasflaschen erlaubt.
Die maximale Länge eines Gasschlauches darf 2 m nicht überschreiten. Es ist strengstens untersagt, Gasflaschen ganz oder teilweise zu vergraben, an eine Kette zu binden oder in einen Schuppen zu stellen. Die Gasflaschen müssen immer zugänglich und beweglich sein.
NB: Aus Sicherheitsgründen muss jede Parzelle jederzeit frei zugänglich sein. Sie sollten Ihre Parzelle niemals durch Schlösser, Barrikaden usw. abschließen.
VERSICHERUNG
Sie sind verpflichtet, Ihren Wohnwagen/Chalet gegen Schäden an Dritten zu versichern. Sie müssen uns jährlich einen Versicherungsnachweis vorlegen (Kopie des Versicherungsscheins/der Rechnung).
INSTANDHALTUNG DES MOBILHEIMS-CHALETS
Sie sind verpflichtet, Ihr Mobilheim/ Chalet in einem guten Zustand zu halten. Auf diese Weise bewahren Sie und Ihre Mitreisenden das Erscheinungsbild des Campingplatzes und das Lebensumfeld auf dem Campingplatz.
Wenn die Direktion von Camping 't Hoge Zand der Meinung ist, dass Sie Ihr Mobilheim/Chalet nicht ordnungsgemäß instand halten, werden Sie darauf aufmerksam gemacht. Wenn Sie dem nicht nachkommen, werden wir Maßnahmen gemäß den RECRON-Bedingungen ergreifen.
PFLEGE DES STELLPLATZES/GARTENS
Sie sind verpflichtet, Ihre Parzelle/Ihren Garten selbständig zu pflegen. Ihr Grundstück ist keine Sammelstelle für (Sperr-)Müll.
NB: Es ist nicht erlaubt, Bäume zu beschneiden. Es ist auch strengstens untersagt, in der Grünanlage zu schneiden.
DAUERHAFTER AUFENTHALT
Wir erlauben keinen Dauerwohnsitz.
AUFSTELLUNG UND ABBAU DES MOBILHEIMS/CHALETS
Das Mobilheim kann nur mit unserer Genehmigung auf einem Stellplatz aufgestellt werden. Diese Genehmigung muss durch einen schriftlichen Antrag eingeholt werden. Nach Erhalt dieses Antrags vereinbaren wir einen Termin für den Transport des Mobilheims zum Stellplatz. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung dieses Termins. Für das Aufstellen eines Chalets/Mobilheims berechnen wir eine Provision. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Bitte beachten Sie, dass der Transport zum oder vom Stellplatz sowie das Aufstellen oder Abbauen des Mobilheims auf eigene Gefahr und Kosten erfolgt. Es ist nicht gestattet, das Mobilheim/Chalet durch Dritte auf- oder abbauen zu lassen. Dies darf nur von Mitarbeitern von Camping 't Hoge Zand durchgeführt werden. Ausgenommen hiervon sind von Camping 't Hoge Zand genehmigte Parteien.
Wenn Sie Ihr Mobilheim/Chalet vom Stellplatz entfernen möchten, müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen. Nach Erhalt dieses Antrags legen wir einen Zeitpunkt fest, an dem dies geschehen kann. Sie erhalten hierüber eine schriftliche Bestätigung.
Bitte beachten Sie, dass die Witterungs- und Betriebsbedingungen eine Rolle bei der Festlegung des Zeitpunkts für den Umzug auf den oder vom Stellplatz spielen können. Staunässe auf dem Platz kann ein berechtigter Grund sein, den Transport zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen.
Mit dem Aufstellen und Abziehen eines Wohnwagens sind Kosten verbunden. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
ABMESSUNGEN DES WOHNWAGENS/CHALETS
Für Mobilheim/Chalets gelten Höchstmaße in Bezug auf Höhe, Breite und Länge. Da dies von Parzelle zu Parzelle variieren kann, informieren und beraten wir Sie gerne persönlich.
VERKAUF VON MOBILHEIMEN/CHALETS
Der Verkauf von Mobilheimen/Chalets unter Beibehaltung der Parzelle kann nach schriftlicher Genehmigung durch die Direktion erfolgen. Dies hängt u.a. vom Zustand Ihres Wohnwagens ab. Der Käufer schließt einen neuen Vertrag mit der Direktion ab.
Beim Verkauf ist eine Bewertung durch Second Home Check verpflichtet. Diese Bewertung umfasst eine Struktur- und Sicherheitsinspektion. www.secondhomecheck.nl. Dies ist die „StaVerzekerd“-Inspektion. Second Home Check verplicht. Deze taxatie is inclusief een bouwtechnische- en veiligheidskeuring. www.secondhomecheck.nl. Het betreft de “StaVerzekerd” keuring.
Der Verkauf unter Beibehaltung der Parzelle kann erfolgen, wenn die Immobilie mit einem Mindesttageswert von 5.000 € bewertet wird. Dieser Mindestwert wird jährlich indexiert.
Der Campingplatz behält sich immer das Recht vor, das letzte Wort im Verkaufsprozess zu haben. Dies hängt auch vom optischen Zustand und Erscheinungsbild ab.
Zusätzliche können zusätzliche Anforderungen gestellt werden.
ANBAUTEN UND ERWEITERUNGEN
Es ist nicht gestattet, ohne Genehmigung von Camping 't Hoge Zand auf, neben oder in der Nähe des Mobilheims/Chalets Bauten (Schuppen/Gartenhaus, Veranda, Zaun usw.) zu errichten und/oder aufzustellen. Diese müssen Sie immer schriftlich mit einer Zeichnung/Skizze vorlegen. Erst nach unserer schriftlichen Genehmigung können Sie mit dem Bau oder der Anpassung beginnen.
Sie dürfen maximal 1 Schuppen oder Gartenhaus pro Parzelle aufstellen. Die maximalen Abmessungen eines Schuppens oder Gartenhauses sind 2,30 m hoch, 3 m breit und 2 m tief.
Die maximale Höhe eines Zauns beträgt 1,80 m. An der Straßenseite darf er maximal 1,20 m hoch sein.
WASSERÜBERLASS
Sie dürfen Ihren Platz nicht vollständig verfliesen, ohne Maßnahmen zur Wasserableitung zu treffen. In der Regel muss mindestens 1/3 Ihres Stellplatzes wasserdurchlässig sein. Wenn dies nicht möglich und/oder erwünscht ist, können in Absprache mit uns andere Maßnahmen ergriffen werden. Zum Beispiel können Leitungsrinnen oder eine Kiesgrube in Betracht gezogen werden.
ANSCHLÜSSE
Der Anschluss an Kanalisation, Wasser und Strom kann nur durch unsere Vermittlung erfolgen.
NB Es ist strengstens verboten, Gegenstände in die Kanalisation zu entsorgen, mit Ausnahme von Toilettenpapier.
Feuchtes Toilettenpapier ist nicht erlaubt. Auch nicht, wenn auf der Verpackung steht, dass es in die Toilette geworfen werden kann!
UMWELT
Das Waschen Ihres Autos ist verboten.
ABFALL
Sie finden unsere unterirdischen Container (Semicons) auf dem Parkplatz und auf dem Campinggelände in der Nähe des Tennisplatzes (gegenüber Zandweg). Wir bitten Sie eindringlich, Ihren Abfall zu trennen. Sie finden dort Halbcontainer für Hausmüll, PD (Plastik- und Getränkeverpackungen), Papier und Pappe sowie Glas.
Die Beschriftung der Halbschalen zeigt an, was Sie wohin werfen können. Die Abgabe von PPK in durchsichtigen Säcken ist obligatorisch. Diese Säcke können Sie bei uns kostenlos abholen. Neben den Semicons auf dem Parkplatz befindet sich ein großer Betoncontainer, in dem Sie Ihre Grünabfälle deponieren können.
Alteisen können wir nach Vereinbarung abholen. Sie können Ihren Sperrmüll nach Vereinbarung und gegen Bezahlung bei uns abholen lassen. Sie können dafür nicht auf die Mülldeponie der Gemeinde Schouwen-Duiveland gehen.
Chemische Abfälle und Elektrogeräte können Sie nicht bei uns abgeben.
Wir akzeptieren auch keine Bezahlung dafür. Sie müssen sie selbst entsorgen. Es ist strengstens untersagt, Sperrmüll, chemische Abfälle und Elektrogeräte in den Halbtonnen zu deponieren. Sie müssen diese selbst entsorgen.
VERMIETUNG
Die Vermietung Ihres Mobilheims/Chalets ist nicht gestattet.
Ihre Familie, Freunde und Bekannte sind natürlich willkommen. Siehe Besucherordnung.
SANITÄRE ANLAGEN
Die Sanitäranlagen sind im Prinzip nur für Personen zugänglich, die auf dem Camping 't Hoge Zand campen. Bei ihrem Eintreffen erhalten sie einen Duschschlüssel, der den Zugang zu den Sanitäranlagen ermöglicht.
Wir bitten um eine Kaution von € 15,00 pro Schlüssel.
Auf Wunsch können auch unsere festen Gäste durch den Kauf eines Schlüssels Zugang zu diesen Sanitäranlagen erhalten. Diese Schlüssel sind persönlich.
Kinder bis zu 12 Jahren sind im Preis inbegriffen. Kinder unter 6 Jahren müssen von einem Erwachsenen begleitet werden.
DROGEN
Wir haben eine Null-Toleranz-Politik für alle drogenbezogenen Aktivitäten auf unserem Campingplatz.
EINHALTUNG DER VERHALTENSREGELN
Sollten Sie eine der oben genannten Verhaltensregeln nicht einhalten, werden Sie schriftlich darauf hingewiesen. Wir betrachten diese schriftliche Benachrichtigung als erste Mahnung. Nach einer zweiten Inverzugsetzung, die auf Ihr Versäumnis hinweist, laufen Sie sogar Gefahr, dass der Vertrag gekündigt wird. In dringenden Fällen kann auf eine schriftliche Mahnung verzichtet werden.
SCHLUSSWORT
Wir hoffen, dass Sie einen angenehmen Aufenthalt auf unserem Campingplatz haben werden. Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen wünschen, können Sie uns natürlich jederzeit kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Camping ’t Hoge Zand
Tonny en Tamara Hammink