Bedingungen

WIR FREUEN UNS DARAUF SIE BEGRÜSSEN ZU DÜRFEN

Willkommen auf dem Campingplatz 't Hoge Zand. Unsere Regelungen ergänzen die geltenden RECRON-Bedingungen.

Öffnungszeiten

Camping 't Hoge Zand ist das ganze Jahr über für Gäste mit einem festen Jahresplatz geöffnet. Von April bis Oktober können Sie mit Ihrer Campingausrüstung auf unserem Touringplatz stehen. Auch unser "Food and Drink House" ist in dieser Zeit geöffnet. In der Nebensaison nur an den Wochenenden und in der Hochsaison (Ostern, Himmelfahrt, Ostern, Juli und August) stehen wir Ihnen täglich zur Verfügung

Ruhe und Ordnung

Zwischen 23.00 Uhr und 08.00 Uhr gilt auf unserem Platz Nachtruhe. Während dieser Zeit ist nicht gestattet:
• Den Platz mit dem Auto, Motorrad oder Mofa bzw. Moped zu befahren
• Laute Musik hören bzw. den Fernseher zu laut stehen zu haben
• Die Nachbarn zu belästigen
• Holzkohlegrill oder Feuerkörbe berennen zu lassen
Umbauarbeiten, die für Lärmbelästigung sorgen können, dürfen nur in der Woche ausgeführt werden und nicht an den Wochenenden und in der Ferienzeit. Notreparaturen bitte in Absprache mit der Campingplatzleitung.

FAMILIENZUSAMMENSETZUNG

In der Vereinbarung werden die Familienmitglieder des Vertragsinhabers aufgeführt. Dazu können der Partner und die zu Hause lebenden Kinder bis zum Alter von 21 Jahren gehören.

Besucher

Personen, die unseren Platz betreten und kein Familienmitglied sind so wie es im Vertrag bei Einschreibung angegeben wurde, werden von uns Besucher genannt. Ihr Besuch ist jederzeit herzlich willkommen auf Camping ´t Hoge Zand. Für Besucher, die in Ihrem Chalet/Mobilheim übernachten, gilt unsere Besucherregelung. Pro Besucher und Übernachtung wird ein Betrag in Rechnung gestellt. Dieser Betrag wird jährlich bekannt gegeben (siehe Tarife in der Informationsbroschüre, Website oder Mitteilungskasten). Ihre Besucher sollten sich sofort bei ihrer Ankunft anmelden und die Gebühr im Voraus bezahlen. Nach der Bezahlung haben Ihre Besucher Zugang zum Campingplatz. Tagesbesucher brauchen sich nicht anzumelden. Sie müssen ihr Auto immer dem Besucherparkplatz in der Nähe des Tennisplatzes (gegenüber dem Zandweg) abstellen. Die Besucherregelung gilt auch für Haustiere der Besucher. Hier gilt der gleiche Übernachtungssatz wie für den Besucher. Verantwortlich für das Betragen seiner Besucher ist immer der Vertragspartner/in. Dies gilt auch für die Meldepflicht seiner/ihrer Besucher.

Haustiere

Pro Parzelle sind maximal 2 Haustiere erlaubt. Ein eventuell 3. Hund wird geduldet. Hierfür wird ein jährlicher Betrag in Höhe von 150,00 € berechnet (dies dient als Entscheidungshilfe für einen dritten Hund) Alle Hunde werden registriert und erhalten eine Marke mit Registrationsnummer. Hunde dürfen außerhalb der Parzelle nur an der Leine geführt werden. Es ist strengstens verboten, Ihren Hund auf dem Platz „Gassi“ zu führen. Dafür haben Sie zu jeder Zeit den Platz zu verlassen (kürzester Weg von Ihrer Parzelle zum Zandweg). Hunde dürfen ihre Notdurft nicht auf dem Gelände des Campingplatzes verrichten. Sollte dies doch mal geschehen, sind Sie verpflichtet, die Hinterlassenschaft Ihres Tieres zu entsorgen.
Es ist nicht gestattet Ihre Tiere unbeaufsichtigt auf Ihrer Parzelle zu hinterlassen.

Ansprechpunkt
Von April bis Oktober sind wir jeden Tag jeden Tag von 10.00 bis 20.00 Uhr erreichbar. Von November bis März sind wir von Montag bis Samstag von 10.00 bis 17.00 Uhr erreichbar. Natürlich sind wir in Notfällen Tag und Nacht für Sie erreichbar. Tel. 0031-111-641989. Stromprobleme, Kauf von Gasflaschen oder Waschmünzen etc. sehen wir nicht als Notfall.

Wichtige Telefonnummern:

Alarm (Polizei, Feuerwehr, Krankenwagen) 112

NB: Rufen Sie uns immer an, nachdem Sie die 112 angerufen haben, wegen der Begleitung der Notfalldiensten.

Polizei (kein Notruf) 0031-34-3578844
Hausarzt Smit Oosterland 0031-111-641280
Hausärztliche Notdienstzentrale Schouwen-Duiveland 0031 88-0228145

Tierarzt 0031-111-412180

WhatsApp Camping ’t Hoge Zand 0031-6-12368629

Aufstellen und/oder entfernen von Chalets / Mobilheimen
Ein Chalet/Mobilheim kann nur mit unserer Genehmigung auf dem Stellplatz aufgestellt werden. Nach der Genehmigung legen wir in Absprache mit dem Anbieter des Chalets/Mobilheims einen Zeitpunkt fest, zu dem das Chalet/Mobilheim zum Stellplatz transportiert werden kann. Fragen Sie uns vorher nach den Bedingungen. Für das Aufstellen eines Chalets/Mobilheims berechnen wir eine Provision.

NB: Der Transport zur Parzelle, der Anschluss oder der Abbau des Chalets/Mobilheime geschieht vollständig auf Ihr eigenes Risiko und auf Ihre Rechnung. Es ist nicht gestattet, diese Tätigkeiten durch Dritte durchführen zu lassen. Dies ist nur Mitarbeitern von Camping ´t Hoge Zand gestattet. Ausgenommen hiervon sind vom Camping ‘t Hoge Zand genehmigte Parteien.

Auch wenn Sie Ihren Caravan wegholen wollen, wenden Sie sich bitte hierfür schriftlich zwecks Terminabsprache an uns. Wir werden einen Termin vereinbaren, wann dies geschehen kann. Hierüber erhalten Sie auch eine schriftliche Bestätigung.

NB: Trotz schriftlicher Terminvereinbarung zum Umstellen eines Caravans kann es witterungsbedingt zu Verschiebungen kommen. So kann z. B. Starkregen ein legitimer Grund sein, um den Transport auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

Das Aufstellen und Wegholen von Caravans sind mit Kosten verbunden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsleitung.

Abmessungen Mobilheim/Chalet
Für alle Wohnwagen gilt eine maximale Höhe, Breite und Länge. Da dies je Parzelle unterschiedlich sein kann, informieren und beraten wir sie gerne persönlich darüber.

Verkehr
Auf dem gesamten Gelände des Campingplatzes gilt für alle Verkehrsmittel eine Höchstgeschwindigkeit von 5 km pro Stunde. (Schrittgeschwindigkeit) Dies gilt der Sicherheit unserer Gäste und vor allem der Kinder.

Vorzugsweise stellen Sie Ihr Auto, Motorrad oder Anhänger bitte auf Ihrer eigenen Parzelle ab. Sollte dies nicht möglich sein, dürfen Sie den Parkplatz benutzen. Es ist strengstens untersagt, Ihr Fahrzeug außerhalb der Parzelle oder des Parkplatzes abzustellen. Alle Wege müssen jederzeit freigehalten werden. Sollte der Parkplatz voll sein, können Sie auf die Parkgelegenheit auf unserem Tourfeld beim Tennisplatz ausweichen. Anhänger dürfen nur auf Ihrer Parzelle geparkt werden. Es ist nicht gestattet, diese auf dem Parkplatz abzustellen.
Auf dem gesamten Campinggelände gilt die Straßenverkehrsordnung.

Schrankenanlage
Unser Campingplatz ist mit einer Schrankenanlage mit Nummernschilderkennung ausgestattet. Falls sich Ihr(e) angegebenes(n) Kennzeichen ändern, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail mit. Sie haben Zugang zu Ihrem Jahresstellplatz mit 1 oder 2 Fahrzeugen. Dies hängt von der Anzahl der Parkplätze ab, die Sie auf Ihrem Stellplatz haben. Wenn Sie über zwei Parkplätze verfügen, sind Sie verpflichtet, Ihr zweites Fahrzeug auf Ihrer Parzelle zu parken. Das Parken auf der Parzelle eines anderen Campinggastes ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung erlaubt.
Das Parken außerhalb Ihrer Parzelle oder außerhalb der Parkplätze ist niemals erlaubt.

Sicherheit auf dem Campingplatz
Sicherheitsinspektionen

Aus Sicherheitsgründen ist es Pflicht, alle Installationen in und um Ihren Caravan/Chalet alle 2 Jahre durch ein von uns angewiesenes unabhängiges Europäisch anerkanntes Prüfungsunternehmen prüfen zu lassen. Dies ist: Mobiele Caravan Service. Terminvereinbarungen unter: 0031-88-2555555 oder www.mobielecaravanservice.nl. Camping ´t Hoge Zand erhält automatisch eine Kopie des Prüfberichtes. Für eventuelle Reparaturen oder Installationen können Sie selbst ein anerkanntes Unternehmen beauftragen. Innerhalb 30 Tagen muss eine eventuelle Wiederholungsprüfung stattfinden.

NB: Sie bleiben selbst dafür verantwortlich, Ihren Caravan rechtzeitig winterfest zu machen, um eventuellen Frostschäden vorzubeugen.

Dauerwohnsitz
Ständige Bewohnung ist nicht gestattet.

GASFLESSEN
Zu Ihrer eigenen Sicherheit wie auch der anderen Gäste gestatten wir auf unserem Platz nur den Gebrauch von Niederländischen Propangasflaschen. Das Füllen von Gasflaschen ist strengstens untersagt. Je Parzelle sind 2 Flaschen von 18 kg erlaubt.
Darüber hinaus darf die maximale Länge eines Gasschlauchs nicht länger sein als 2 Meter. Es ist strengstens untersagt, Gasflaschen ganz oder auch teilweise einzugraben, fest zu ketten oder im Gartenhaus aufzubewahren. Die Gasflaschen müssen jederzeit zugänglich und versetzbar sein.

NB: Aus Sicherheitsgründen muss jede Parzelle jederzeit frei zugänglich sein. Sie dürfen Ihr Grundstück niemals mit Schlössern, Barrikaden usw. abschließen.

Versicherung
Sie sind dazu verpflichtet, Ihren Caravan/Chalet für Schäden gegenüber Dritten zu versichern. Darüber müssen Sie uns jährlich einen Nachweis aushändigen. (in Form einer Kopie Ihrer Police oder Rechnung.)

An- und Aufbauten
Es ist nicht gestattet, an, bei oder neben Ihrem Chalet/ Mobilheim ohne unsere Zustimmung Bauteile wie Schuppen, Gartenhaus, Anbau, Veranda, Zaun, Tor etc. zu errichten. Bitte reichen Sie uns immer schriftlich Ihre Planung in Form einer Zeichnung/Skizze ein. Nach erfolgter schriftlicher Zustimmung durch uns können Sie mit Ihrem Bauprojekt oder Anpassung beginnen.

Pro Parzelle dürfen Sie maximal 1 Schuppen oder Gartenhaus aufstellen. Die maximalen Maße hierfür betragen: 2,30 m Höhe, 3,0 m Breite und 2,0 m Länge.
Die maximale Höhe eines Zaunes zwischen zwei Parzellen beträgt 1,8 Meter. Entlang des Weges darf der Zaun nicht höher als 1,2 Meter sein.

Verkauf des Wohnwagens
Der Verkauf von Mobilheimen/Chalets unter Beibehaltung des Stellplatzes kann nach schriftlicher Genehmigung durch die Direktion erfolgen. Dies hängt unter anderem vom Zustand Ihres Wohnwagens ab. Der Käufer schließt einen neuen Vertrag mit der Verwaltung ab. In der Regel wird die Genehmigung erteilt, wenn Ihr Wohnwagen/Chalet instand gehalten wird, eine gültige Inspektion hat und einen wirtschaftlichen Wert hat. Die Ablösesumme beträgt € 100,00 und ist bei der Anmeldung zu entrichten.

Wartung und Pflege des Caravans
Sie sind verpflichtet, Ihren Caravan zu pflegen. So tragen Sie alle dazu bei, das Ansehen und den Wohlfühlfaktor des Campingplatzes zu erhalten.
Sollte die Geschäftsführung der Meinung sein, dass Ihr Caravan nicht gut gepflegt wird, werden wir dies anmahnen. Erfolgt daraufhin keine Reaktion Ihrerseits, werden wir entsprechend der RECRON-Bedingungen weitere Maßnahmen treffen.

Pflege der Parzelle/Grünanlage
U bent Auch hier sind Sie verpflichtet, Ihre Parzelle und Ihre Bepflanzung selbstständig zu pflegen. Ihre Parzelle ist kein Aufbewahrungsplatz für Sperrmüll.

NB: Es ist nicht gestattet, Bäume zu fällen bzw. zurück zu schneiden. Dies gilt insbesondere auch für den Grünstreifen.

Versorgungseinrichtungen
Anschlüsse auf Kanalsystem, Wasser und Strom können nur in Absprache mit der Geschäftdleitung realisiert werden.

NB NB: Es ist strengstens verboten, Sachen in der Kanalisation zu entsorgen, mit Ausnahme von Toilettenpapier.

Auch feuchtes Toilettenpapier ist nicht erlaubt.

Umwelt
Es ist verboten, das Auto zu waschen.
Het is verboden chemisch afval in onze containers te deponeren. U dient dit zelf af te voeren.

Müll
Sie finden unsere unterirdischen Container (Semicons) auf dem Parkplatz und auf dem Gelände in der Nähe des Tennisplatzes (gegenüber dem Zandweg). Wir bitten Sie eindringlich, Ihren Abfall zu trennen. Sie finden dort Semicons für Hausmüll, PD (Plastik- und Getränkeverpackungen), Papier und Pappe sowie Glas.
Die Beschriftung der Semicons zeigt an, was Sie wohin werfen können. Die Abgabe von PD in durchsichtigen Säcken ist Pflicht. Diese Säcke können Sie bei uns kostenlos abholen. Neben den Semicons auf dem Parkplatz befindet sich ein großer Betoncontainer, in dem Sie Ihre Grünabfälle deponieren können. Altes Eisen können wir nach Absprache abholen. Wir holen Ihren Sperrmüll nach Vereinbarung und gegen eine Gebühr ab. Sie können dafür nicht auf die Mülldeponie der Gemeinde Schouwen- Duiveland gehen. Chemische Abfälle und Elektrogeräte können Sie nicht bei uns abgeben.
Wir akzeptieren dafür auch kein Bezahlung. Sie müssen sie selbst entsorgen. Es ist strengstens untersagt, Sperrmüll, chemische Abfälle und Elektrogeräte in den Semicons zu deponieren.

Vermietung an Dritte
Die Vermietung Ihres Caravans/Chalets ist unsererseits nicht gestattet.

DROGEN
Im Bezug auf Drogen und Lachgas üben wir für alle Bereiche und Aktivitäten auf unserem Campingplatz eine strikte Null-Tolleranz-Politik aus.

SANITAIR
Die sanitären Anlagen sind grundsätzlich nur für Personen zugänglich, die auf dem Campingplatz ‘t Hoge Zand campen. Bei ihrer Ankunft erhalten sie einen Duschschlüssel, der den Zugang zu den Sanitäranlagen ermöglicht.
Wir bitten um eine Kaution von € 15,00 pro Schlüssel. Auf Wunsch können auch unsere feste Gäste durch den Kauf eines Schlüssels Zugang zu diesen Sanitäranlagen erhalten. Diese Schlüssel sind persönlich.
Kinderen t/m 12 jaar zitten bij de prijs inbegrepen. Kinderen tot 6 jaar moeten verplicht begeleidt worden door een volwassene.

Nachwort Verhaltensregeln
Sollten Sie gegen eine der oben genannten Regeln verstoßen, werden wir Sie darüber schriftlich in Kenntnis setzten. Dies betrachten wir als erste schriftliche Abmahnung. Sollte es zu einer 2. Abmahnung über das gleiche Versäumnis kommen, riskieren Sie die Kündigung des Vertrages. In dringenden Fällen behalten wir uns das Recht vor, auf schriftliche Abmahnungen zu verzichten.

Schlusswort
Wir gehen davon aus, dass oben genannte Regeln ausführlich und deutlich sind. Für Fragen stehen wir Ihnen natürlich jeder Zeit zu Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Camping ’t Hoge Zand
Tonny en Tamara Hammink