Bedingungen
Allgemein
Wir heißen Sie auf unserem Campingplatz herzlich Willkommen. Unsere Platzbedingungen enthalten für Sie und Ihre Gäste eine Vielzahl von Verhaltensregeln auf unserem Campingplatz. Sie bilden zusammen mit den von uns angewandten RECRON-Bedingungen eine Einheit..
Bitte lesen Sie sich diese Bedingungen gut durch. So können wir gemeinsam dafür sorgen, dass auf beiden Seiten keine Missverständnisse während Ihres Aufenthaltes auf Camping ´t Hoge Zand entstehen können. Sie finden unsere Verhaltensregeln übrigens auf unsere Website www.campinghogezand.nl.
Öffnungszeiten
Camping 't Hoge Zand ist das ganze Jahr über für Gäste mit einem festen Jahresplatz geöffnet. Von April bis Oktober können Sie mit Ihrer Campingausrüstung auf unserem Touringplatz stehen. Auch unser "Food and Drink House" ist in dieser Zeit geöffnet. In der Nebensaison nur an den Wochenenden und in der Hochsaison (Ostern, Himmelfahrt, Ostern, Juli und August) stehen wir Ihnen täglich zur Verfügung
Öffnungszeiten “Eet- en Drinkhuus”
Wochenenden: Freitag von 16:00 bis 23:00 Uhr, Samstag von 12:00 bis 23:00 Uhr und Sonntag von 12:00 bis 21:00 Uhr, Hochsaison von 12:00 bis 23:00 Uhr
Die Küche ist von 12:00 bis 21:00 Uhr geöffnet.
Ruhe und Ordnung
Zwischen 23.00 Uhr und 08.00 Uhr gilt auf unserem Platz Nachtruhe. Während dieser Zeit ist nicht gestattet:
• Den Platz mit dem Auto, Motorrad oder Mofa bzw. Moped zu befahren
• Laute Musik hören bzw. den Fernseher zu laut stehen zu haben
• Die Nachbarn zu belästigen
• Holzkohlegrill oder Feuerkörbe berennen zu lassen
Umbauarbeiten, die für Lärmbelästigung sorgen können, dürfen nur in der Woche ausgeführt werden und nicht an den Wochenenden und in der Ferienzeit. Notreparaturen bitte in Absprache mit der Campingplatzleitung.
Besucher
Personen, die unseren Platz betreten und kein Familienmitglied sind so wie es im Vertrag bei Einschreibung angegeben wurde, werden von uns Besucher genannt. Ihr Besuch ist jederzeit herzlich willkommen auf Camping ´t Hoge Zand. Für Besucher, die in Ihrem Caravan/Chalet übernachten, gilt unsere Besucherregelung. Pro Besucher und Übernachtung wird ein Betrag in Rechnung gestellt. Dieser Betrag wird jährlich bekannt gegeben (siehe Tarife in der Informationsbroschüre, Website oder Mitteilungskasten). Ihre Besucher müssen Sie direkt bei Ankunft bei uns anmelden und den jeweiligen Betrag im Voraus bezahlen. Tagesbesucher brauchen sich nicht anzumelden. Sie dürfen ihr Auto nur auf unserem Parkplatz abstellen. Durchfahren auf den Platz ist strengstens untersagt. Die Besucherregelung gilt auch für Haustiere der Besucher. Hier gilt der gleiche Übernachtungssatz wie für den Besucher. Verantwortlich für das Betragen seiner Besucher ist immer der Vertragspartner/in. Dies gilt auch für die Meldepflicht seiner/ihrer Besucher.
Haustiere
Pro Parzelle sind maximal 2 Haustiere erlaubt. Ein eventuell 3. Hund wird geduldet. Hierfür wird ein jährlicher Betrag in Höhe von 150,00 € berechnet (dies dient als Entscheidungshilfe für einen dritten Hund) Alle Hunde werden registriert und erhalten eine Marke mit Registrationsnummer. Hunde dürfen außerhalb der Parzelle nur an der Leine geführt werden. Es ist strengstens verboten, Ihren Hund auf dem Platz „Gassi“ zu führen. Dafür haben Sie zu jeder Zeit den Platz zu verlassen (kürzester Weg von Ihrer Parzelle zum Zandweg). Hunde dürfen ihre Notdurft nicht auf dem Gelände des Campingplatzes verrichten. Sollte dies doch mal geschehen, sind Sie verpflichtet, die Hinterlassenschaft Ihres Tieres zu entsorgen.
Es ist nicht gestattet Ihre Tiere unbeaufsichtigt auf Ihrer Parzelle zu hinterlassen.
Ansprechpunkt
Wir sind von April bis Oktober erreichbar an allen Tagen von 10.00 bis 20.00 Uhr und von November bis März von 10.00 bis 17.00 Uhr, außer sonntags. In dringenden Fällen sind wir natürlich Tag und Nacht erreichbar, Tel. 0031-111-641989. Wir betrachten Stromprobleme, den Kauf von Gasflaschen, das Waschen von Münzen usw. nicht als Notfälle.
Wichtige Telefonnummern:
Alarm (Polizei, Feuerwehr, Krankenwagen) 112
Polizei (kein Notruf) 0031-34-3578844
Hausarzt Smit Oosterland 0031-111-641280
Hausarztnotdienst Schouwen-Duiveland 0031-88-0228104
Tierarzt 0031-111-412180
Aufbau und Wegholen des Mobilheimes
Das Mobilheim kann nur mit unserer schriftlichen Zustimmung auf der Parzelle aufgestellt werden. Wir werden einen Termin vereinbaren, wann der Caravan auf den Standplatz gebracht werden kann. Hierüber erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung.
NB: Der Transport zur Parzelle, der Anschluss oder der Abbau des Caravans geschieht vollständig auf Ihr eigenes Risiko und auf Ihre Rechnung. Es ist nicht gestattet, diese Tätigkeiten durch Dritte durchführen zu lassen. Dies ist nur Mitarbeitern von Camping ´t Hoge Zand gestattet.
Auch wenn Sie Ihren Caravan wegholen wollen, wenden Sie sich bitte hierfür schriftlich zwecks Terminabsprache an uns. Wir werden einen Termin vereinbaren, wann dies geschehen kann. Hierüber erhalten Sie auch eine schriftliche Bestätigung.
NB: Trotz schriftlicher Terminvereinbarung zum Umstellen eines Caravans kann es witterungsbedingt zu Verschiebungen kommen. So kann z. B. Starkregen ein legitimer Grund sein, um den Transport auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Das Aufstellen und Wegholen von Caravans sind mit Kosten verbunden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsleitung.
Abmessungen Mobilheim/Chalet
Für alle Wohnwagen gilt eine maximale Höhe, Breite und Länge. Da dies je Parzelle unterschiedlich sein kann, informieren und beraten wir sie gerne persönlich darüber.
Verkehr
Auf dem gesamten Gelände des Campingplatzes gilt für alle Verkehrsmittel eine Höchstgeschwindigkeit von 5 km pro Stunde. (Schrittgeschwindigkeit) Dies gilt der Sicherheit unserer Gäste und vor allem der Kinder.
Vorzugsweise stellen Sie Ihr Auto, Motorrad oder Anhänger bitte auf Ihrer eigenen Parzelle ab. Sollte dies nicht möglich sein, dürfen Sie den Parkplatz benutzen. Es ist strengstens untersagt, Ihr Fahrzeug außerhalb der Parzelle oder des Parkplatzes abzustellen. Alle Wege müssen jederzeit freigehalten werden. Sollte der Parkplatz voll sein, können Sie auf die Parkgelegenheit auf unserem Tourfeld beim Tennisplatz ausweichen. Anhänger dürfen nur auf Ihrer Parzelle geparkt werden. Es ist nicht gestattet, diese auf dem Parkplatz abzustellen.
Auf dem gesamten Campinggelände gilt die Straßenverkehrsordnung.
Sicherheit auf dem Campingplatz
Sicherheitsinspektionen
Aus Sicherheitsgründen ist es Pflicht, alle Installationen in und um Ihren Caravan/Chalet alle 2 Jahre durch ein von uns angewiesenes unabhängiges Europäisch anerkanntes Prüfungsunternehmen prüfen zu lassen. Dies ist: Mobiele Caravan Service. Terminvereinbarungen unter: 0031-88-2555555 oder www.mobielecaravanservice.nl. Camping ´t Hoge Zand erhält automatisch eine Kopie des Prüfberichtes. Für eventuelle Reparaturen oder Installationen können Sie selbst ein anerkanntes Unternehmen beauftragen. Innerhalb 30 Tagen muss eine eventuelle Wiederholungsprüfung stattfinden.
NB: Sie bleiben selbst dafür verantwortlich, Ihren Caravan rechtzeitig winterfest zu machen, um eventuellen Frostschäden vorzubeugen.
Gasflaschen
Zu Ihrer eigenen Sicherheit wie auch der anderen Gäste gestatten wir auf unserem Platz nur den Gebrauch von Niederländischen Propangasflaschen. Das Füllen von Gasflaschen ist strengstens untersagt. Je Parzelle sind 2 Flaschen von 18 kg erlaubt.
Darüber hinaus darf die maximale Länge eines Gasschlauchs nicht länger sein als 2 Meter. Es ist strengstens untersagt, Gasflaschen ganz oder auch teilweise einzugraben, fest zu ketten oder im Gartenhaus aufzubewahren. Die Gasflaschen müssen jederzeit zugänglich und versetzbar sein.
Versicherung
Sie sind dazu verpflichtet, Ihren Caravan/Chalet für Schäden gegenüber Dritten zu versichern. Darüber müssen Sie uns jährlich einen Nachweis aushändigen. (in Form einer Kopie Ihrer Police oder Rechnung.)
Dauerwohnsitz
Ständige Bewohnung des Wohnwagens gestatten wir nicht.
An- und Aufbauten
Es ist nicht gestattet, an, bei oder neben Ihrem Caravan ohne unsere Zustimmung Bauteile wie Schuppen, Gartenhaus, Anbau, Veranda, Zaun, Tor etc. zu errichten. Bitte reichen Sie uns immer schriftlich Ihre Planung in Form einer Zeichnung/Skizze ein. Nach erfolgter schriftlicher Zustimmung durch uns können Sie mit Ihrem Bauprojekt oder Anpassung beginnen.
Pro Parzelle dürfen Sie maximal 1 Schuppen oder Gartenhaus aufstellen. Die maximalen Maße hierfür betragen: 2,30 m Höhe, 3,0 m Breite und 2,0 m Länge.
Die maximale Höhe eines Zaunes zwischen zwei Parzellen beträgt 1,8 Meter. Entlang des Weges darf der Zaun nicht höher als 1,2 Meter sein.
Verkauf des Wohnwagens
Der Verkauf von Mobilheimen/Chalets unter Beibehaltung des Stellplatzes kann nach schriftlicher Genehmigung durch die Direktion erfolgen. Dies hängt unter anderem vom Zustand Ihres Wohnwagens ab. Der Käufer schließt einen neuen Vertrag mit der Verwaltung ab. In der Regel wird die Genehmigung erteilt, wenn Ihr Wohnwagen/Chalet instand gehalten wird, eine gültige Inspektion hat und einen wirtschaftlichen Wert hat. Die Ablösesumme beträgt € 100,00 und ist bei der Anmeldung zu entrichten.
Wartung und Pflege des Caravans
Sie sind verpflichtet, Ihren Caravan zu pflegen. So tragen Sie alle dazu bei, das Ansehen und den Wohlfühlfaktor des Campingplatzes zu erhalten.
Sollte die Geschäftsführung der Meinung sein, dass Ihr Caravan nicht gut gepflegt wird, werden wir dies anmahnen. Erfolgt daraufhin keine Reaktion Ihrerseits, werden wir entsprechend der RECRON-Bedingungen weitere Maßnahmen treffen.
Pflege der Parzelle/Grünanlage
U bent Auch hier sind Sie verpflichtet, Ihre Parzelle und Ihre Bepflanzung selbstständig zu pflegen. Ihre Parzelle ist kein Aufbewahrungsplatz für Sperrmüll.
NB: Es ist nicht gestattet, Bäume zu fällen bzw. zurück zu schneiden. Dies gilt insbesondere auch für den Grünstreifen.
Versorgungseinrichtungen
Anschlüsse auf Kanalsystem, Wasser und Strom können nur in Absprache mit der Geschäftdleitung realisiert werden.
Hausmüll
Uw huisvuil kunt u zelf in de daarvoor bestemde containers te deponeren. U vindt de grijze huisvuilcontainers langs de parkeerplaats en op de milieustraat naast het woonhuis. Vanaf medio mei 2023 bevinden zich ondergrondse containers (huisvuil, glas en papier) ter hoogte van de parkeerplaats.
Uw groenafval (gras, bladeren en takjes niet dikker dan een halve centimeter mits klein geknipt) kunt u zelf in de groencontainer op de parkeerplaats deponeren.
Sperrmüll oder grober Grünabfall können Sie gegen Bezahlung durch uns abführen lassen. Es ist strengstens untersagt, diesen selbstständig ohne Absprache mit uns in den Containern zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlung werden wir entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Wij nemen sowieso geen chemisch afval, matrassen, elektrische apparaten en koel/vrieskasten aan. Deze dient u zelf af te voeren.
Vermietung an Dritte
Die Vermietung Ihres Caravans/Chalets ist unsererseits nicht gestattet.
DROGEN
Im Bezug auf Drogen und Lachgas üben wir für alle Bereiche und Aktivitäten auf unserem Campingplatz eine strikte Null-Tolleranz-Politik aus.
Nachwort Verhaltensregeln
Sollten Sie gegen eine der oben genannten Regeln verstoßen, werden wir Sie darüber schriftlich in Kenntnis setzten. Dies betrachten wir als erste schriftliche Abmahnung. Sollte es zu einer 2. Abmahnung über das gleiche Versäumnis kommen, riskieren Sie die Kündigung des Vertrages. In dringenden Fällen behalten wir uns das Recht vor, auf schriftliche Abmahnungen zu verzichten.
Schlusswort
Wir gehen davon aus, dass oben genannte Regeln ausführlich und deutlich sind. Für Fragen stehen wir Ihnen natürlich jeder Zeit zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Camping ’t Hoge Zand
Tonny en Tamara Hammink